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Rechtsinfos/Baurecht/privates Baurecht/privates Baurecht-Allgemein



Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Computerbetrug bei Überweisung eines fremden Geldbetrages ins Ausland gegen Provision
 
Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
 
Denkmalschutz: Voraussetzung für den Abriss eines denkmalgeschützten Hauses
 
Kann der Generalunternehmer die Vertragsstrafe an den Subunternehmer weitergeben?
 
Asbestsanierung: Verletzungen gefahrstoffrechtlicher Pflichten
 
Architekt kann Bauhandwerkersicherung fordern
 
Asbestsanierung: Zu den Pflichten eines Abbruchunternehmers beim Abbruch eines mit Eternitplatten eingedeckten Gebäudes
 
AGB: Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Angemessenheit der Frist zur Bestellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648 a
 
Sind Architekt und Statiker Gesamtschuldner?
 
Asbestsanierung: Die Anmeldepflicht nach 3.2 TRGS 519
 
Die Verjährung der Sekundärhaftung des Architekten
 
Was hat Vorrang: Leistungsbeschreibung oder Pläne?
 
Fortgeltung der Vertragsstrafe bei neuem Fertigstellungstermin?
 
Werklohn Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB Vertrag
 
Schwarzarbeit - neues Gesetz verschärft Haftung des Arbeitgebers für Subunternehmer
 
Schaden aufgrund der Überschreitung der Bausumme?
 
Verjährungsfalle beim Bauvertrag
 
Mehraufwendungen bei der Objektüberwachung
 
Überschreitung des vertraglich vereinbarten Kostenlimits
 
Der Firmenverkauf als Königsweg der Unternehmensnachfolge
 
Der Hausverwalter im WEG - 3. Aufgaben und Befugnisse: Teil 2
 
Sicherungspflichten und strafrechtliche Verantwortung eines Bauherrn
 
Der Bauherr muss keine Billiglösung als Nachbesserung dulden!
 
Erhaltung des Sicherheitseinbehaltes
 
Bauherr muss private Helfer der Bau-Berufsgenossenschaft melden
 
Höhe der Mängelbeseitigungskosten müssen nicht vorgetragen werden
 
Rohbauer und Putzer verursachen Risse im Putz: Wer haftet?
 
Nachunternehmers muss Mängel nicht gegenüber dem insolventen Generalunternehmer vergüten
 
Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Juni 2008
 
Welchen Umfang hat die Verkehrssicherungspflicht des bauüberwachenden Architekten ?
 
Sicherung gegen die Haftung für fremde Arbeitnehmer
 
Obliegt dem Architekten für eigene Fehler eine Untersuchungs und Hinweispflicht?
 
Sicherung durch Kündigung des Bauvertrages wg. Krise des Auftragnehmers
 
Recht des Architekten zur Anbringung eines Namensschildes an seinem Baukunstwerk
 
Energieausweis für Gebäude Nachrüstpflichten 2008 nicht vernachlässigen
 
Voraussetzung einer nachträglichen Stundenlohnvereinbarung
 
Einführung in die VOB/B Teil 10
 
Unterbrechung der Bauarbeiten seitens des Bauherrn: Wer trägt die Gefahr für Schäden und Zerstörung?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Markus Zenetti, Rechtsanwalt

Portrait Zenetti-Markus

Rechtsanwalt Zenetti berät und vertritt als Mandanten vorwiegend Öffentliche Auftraggeber, Ingenieure und Architekten, sowie Baufirmen und gewerbliche Vermieter und unterstützt durch Wirtschaftsmediation.

„Aufgrund meiner Praxiserfahrung und Zusatzausbildungen kenne ich die Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert sind, verstehe Ihre konkreten Anliegen und helfe Ihnen beim Erzielen einer für Sie wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandtes Management.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Prozessvertretung
  • Vertragsgestaltungen im Bau- und Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Internationaler Handel
  • Wirtschaftsmediation
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
  • Geschäftsführer mehrerer deutscher Auslandshandelskammern, u. a. in Saudi-Arabien, dem Iran und in Serbien
  • Master of Business Administration, MBA
  • Immobilien-Manager (gtw)
  • Rechtsanwalt
  • Mediator

Vortragstätigkeiten

  • Bayerische Ingenieurekammer Bau
  • Bayerische Bauakademie
  • Inhouse-Seminare
  • Online-Seminare
  • Gesprächsführung und Verhandlungstechnik
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Konfliktmanagement
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Taktisches Verhandeln für Bauleiter
    BauinformationsZentrum des Verbandes der Bayerischen Bauindustrie, Stockdorf
  • Mediation für Immobilienprofis
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Integratives Verhandeln für Hausverwalter,
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Rechtsformen, Versicherungen, Fördermöglichkeiten für Existenzgründer
    bfz gGmbH, München

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)
  • Verband der Geschäftsführer Deutscher Industrie- und Handelskammern
  • Personalförderpool des DIHK Berlin
  • IHK-Mediatorenpool München

Dr. Richard Kammerguber, Rechtsanwalt

Portrait Dr.-Richard-Kammergruber

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Immobilienrecht
  • Privates Bau- und Architektenrecht (BGB/VOB/B)
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Mietrecht, Erbbaurecht

Beruflicher Hintergrund

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • Doktorarbeit in Regensburg bei Prof. Dr. Reinhard Richardi
  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Frank Kosterhon, Rechtsanwalt

Portrait Kosterhon-Frank

Frank Kosterhon ist zudem Syndicus des Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern, IGVB; www.igvb.de, Syndicus des Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure, BAB; www.babberufsverband.de, Schlichter und Schiedsrichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung (SOBau) der ARGE Baurecht in Deutschen Anwaltsverein; www.arge-baurecht.com sowie Sachverständiger nach der Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen (einschließlich Anlagenbau) (SGO); www.baurecht-ges.de.

Als Autor hat er das Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten, Beck-Verlag München sowie Urheberrecht für Architekten und Ingenieure, Beck-Verlag München, gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Anja Binder, München verfasst.

Tätigkeitsschwerpunkte
Beruflicher Hintergrund
Lehrtätigkeiten
  • Nebenamtliche Lehrkraft für öffentliches Baurecht an der Bayer. Verwaltungsschule, bis 1993
  • Ständiger Referent an der Ingenieurakademie Bayern, Fortbildungsinstitut der Bayer. Ingenieurekammer- Bau; www.bayika.de
  • Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Bauakademie Biberach; www.bauakademie-biberach.de
  • Lehrbeauftragter für Ingenieurvertrags- und Honorarrecht an der Hochschule München; www.hm.edu

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